Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 11/2021

Vorbemerkungen

Die VAPA GmbH, Im MediaPark 5, 50670 Köln (nachfolgend: „VAPA“) stellt einen Online-Dienst zum Verwalten und Optimieren von Werbekampagnen mit Amazon Advertising, über https://www.vapa.ai (nachfolgend: „VAPA-Dienst“) zur Verfügung.

Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, wird VAPA den VAPA-Dienst kontinuierlich weiterentwickeln und den Änderungen seitens Amazon anpassen. Der Kunde kann in seinem Login-Bereich angeben, welche Kampagnen unter Berücksichtigung welcher KPIs vom VAPA-Dienst verwaltet werden sollen. Damit das System die Kampagnen des Kunden verwalten kann, muss dieser den VAPA-Dienst mit seinem Amazon Advertising-Account verbinden. Hierbei werden keine personenbezogenen Daten, sondern ausschließlich alle über die Amazon Advertising API verfügbaren Kampagnen-Daten, übermittelt. Diese Daten umfassen u. a.:

Campaigns

Campaign Keywords

Keyword Targeting

Automatic Targeting

Match Types

Placements

Budgets

Campaign Reports

1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Nutzung des von VAPA unter www.VAPA.ai abrufbaren, passwortgeschützten VAPA-Dienstes. VAPA bietet diesen Dienst ihren Kunden (nachfolgend: „Kunden“) für deren gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit an. Für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, die die Dienste der VAPA weder zu gewerblichen noch im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen, gelten diese AGB nicht. Der Kunde erkennt mit der Bestellung bei VAPA die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB an. Eine Einsicht der AGB kann jederzeit auf der Internetseite der VAPA erfolgen.

1.2. Eine Änderung der AGB und des Gegenstandes der jeweiligen vertragsgegenständlichen Dienste der VAPA, aus triftigen Gründen wird vorbehalten. Dies schließt die Änderung der Rechtslage, technische Änderungen oder Weiterentwicklungen oder gleichwertige Gründe mit ein, soweit diese den Kunden nicht zu sehr benachteiligen. Jegliche Änderung teilt die VAPA ihren Kunden mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail mit. Die geänderten AGB treten automatisch in Kraft, soweit der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, soweit die VAPA auf diesen Umstand hingewiesen hat. Alle weitern Änderungen unterliegender ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Bei Leistungen, welche die VAPA unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist diese jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen, oder den Leistungsumfang zu ändern.

1.3. Nicht Teil des Vertrages werden abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden. Auch werden AGB nicht teil des Vertrags, wenn VAPA diesen AGB nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender AGB Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos entgegennimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Registrierung. Diese erfolgt durch den Kunden unter www.vapa.ai (online). Im Anschluss erhält der Kunde eine E-Mail mit einer Bestätigung sowie der Aufforderung den VAPA-Account zu aktivieren. Die Aktivierung des Accounts durch den Kunden stellt eine Bestellung bezüglich der Nutzung des VAPA-Dienstes dar. Eine Bindung an diese für den Kunden beträgt 14 Tage.

2.2. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung oder durch eine erste Erbringung der Leistung durch VAPA zustande. Durch die Freischaltung des Kunden-Accounts allein kommt es noch nicht zu einem Vertrag. Die Optimierung einer vom Kunden gestellten Kampagne durch VAPA stellt eine solche erste Leistungserbringung dar.

2.3. Die Annahme der Bestellung durch VAPA ist nach Verstreichen der 14-tägigen Frist, sollte der Kunde innerhalb dieser keine Optimierung einer Kampagne ausgewählt oder VAPA ausdrücklich eine Annahme erklärt haben, ausgeschlossen.

3. Gegenstand des Vertrages

3.1. Für die Dauer des Vertrages stellt die Zugänglichmachung und Nutzung des VAPA-Dienstes mittels des Internets in entgeltlicher, bzw. während der Testphase in unentgeltlicher Form, den Gegenstand des Vertrages dar.

3.2. Eine erfolgreiche Bietstrategie durch VAPA ist nicht geschuldet. VAPA schuldet zudem nicht, z.B. eine Mindestzahl an Klicks oder Conversions zu liefern, einen bestimmten CPC einzuhalten oder ein vorgegebenes Budget auszuschöpfen. Besonders im Falle eines widersprüchlichen Verhältnisses zwischen anvisierter Anzahl an Klicks oder Conversions im Vergleich zum aufgestellten Budget. Amazon Advertising ist sehr dynamisch, daher kann VAPA nicht für eine negative Entwicklung der Kampagnenleistung haften. Durch die Nutzung des VAPA-Dienstes kann nicht garantiert werden das der ursprüngliche Stand exakt erreicht werden kann. Der Kunde ist für den Erfolg und die von ihm vorgenommenen kundenspezifischen Einstellungen innerhalb des VAPA-Dienstes selbst verantwortlich.

3.3. Eine Testphase, welche die kostenlose Nutzung der Dienste der VAPA beinhaltet, behält sich diese vor. Einen Anspruch auf eine solche Phase ist nicht gegeben. Im Anschluss, sollte der Kunde den VAPA-Dienst nicht weiter nutzen, wird der Account durch VAPA gesperrt. Die Nutzung ist daraufhin nicht mehr möglich.

3.4. VAPA ist sich der Wichtigkeit seiner Dienste für seine Kunden bewusst. Daher steht diesen der Dienst 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung. VAPA gewährleistet eine Verfügbarkeit des VAPA-Dienstes von 99 % im Jahresmittel. Sollten Wartungsarbeiten anstehen, und dadurch die Verfügbarkeit eingeschränkt sein, werden die Kunden natürlich rechtzeitig informiert. Eine Anrechnung der Ausfälle des VAPA-Dienstes aufgrund von Wartungsarbeiten auf die geschuldete Verfügbarkeit erfolgt nicht. Eine Verantwortung von nicht im Einflussbereich von VAPA liegenden Ausfallzeiten ist ausgeschlossen. Dazu zählen internet-/netzbedingte Ausfallzeiten sowie solche, in denen die Hard- und Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

3.5. VAPA erhält keinen Zugriff auf den Vendor Central Account oder den Seller Central Account des Kunden, durch die Anbindung des Amazon Advertising Accounts. Im Zuge der Anbindung des Amazon Advertising Accounts werden zum Training des VAPA-Dienstes, inklusive der künstlichen Intelligenz, alle verfügbaren Informationen der Vergangenheit herangezogen.

4. Zugang zum VAPA-Dienst und diesbezügliche Pflichten des Kunden

4.1. Der VAPA-Dienst darf nur von einem Nutzer zur selben Zeit verwendet werden (Concurrent-User). Die Nutzung durch mehrere Concurrent-User kann die Nutzbarkeit des VAPA-Dienstes beeinträchtigen und ist daher nicht gestattet. Die Weitergabe der Nutzerdaten, an Dritte, die nicht der Kunde selbst dessen gesetzlicher Vertreter oder seine Mitarbeiter sind, ist nicht gestattet Die konkrete namentliche Benennung der einzelnen Nutzungsberechtigten durch den Kunden, behält sich VAPA vor. Eine Nutzung ist in diesem Falle nur durch die benannten Personen gestattet.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung alle Angaben vollständig und korrekt anzugeben. Dies beinhaltet neben Vor- und Nachnamen auch die aktuelle Adresse, E-Mail, Firma und den jeweiligen Vertretungsberechtigten. VAPA behält sich vor, vom Kunden einen aktuellen Handelsregisterauszug oder ggf. einen gültigen Gewerbeschein zu verlangen. Änderungen jeglicher Angaben sind VAPA sofort und unverzüglich mitzuteilen.

4.3. Zur Verhinderung von Missbrauch sind die Zugangsdaten durch den Kunden geheim zu halten. Eine Weitergabe an nichtberechtigte Dritte ist nicht gestattet und gilt als Missbrauch. Der Kunde ist auch für die Geheimhaltung durch die von ihm benannten weiteren Nutzer verpflichtet. Kenntnisnahme eines Missbrauchs von Zugangsdaten sind unverzüglich per E-Mail an support@vapa.ai zu melden. In diesem Falle ist VAPA ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt. Der Kunde haftet für einen von ihm oder einem von ihm benannten Nutzer zu vertretenden Missbrauch.

4.4. Der Kunde muss einen Amazon Seller-/Vendor-Account besitzen.

4.5. Der Kunde ist verpflichtet, VAPA je nach genutztem Leistungspaket Zugriff auf die jeweils benötigten Zugriffe auf seine Amazon Advertising-Accounts zu gewähren.

4.6. Sollte der Kunde VAPA den Zugriff über die Amazon Advertising API auf sein Amazon Advertising-Account vor Ablauf des Vertrages entziehen so bleibt er dennoch verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit, die geschuldete monatliche Gebühr zu entrichten. Dies schließt auch andere durch den ‚Kunden zu verantwortenden Gründe, die es VAPA nicht ermöglichen die vertragliche Leistung zu erbringen, ein.

4.7. VAPA ist mit den gängigen Versionen von Firefox und Google Chrome kompatibel. Der Kunde stellt sicher, dass stets die aktuellste Version dieser Browser vorhanden ist. Nur so kann eine optimale Leistungserbringung des VAPA-Dienstes erzielt werden. Der Kunde ist für folgende Punkte verantwortlich: das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den VAPA-Diensten, insbesondere bezüglich der Hardware, des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und des Browsers. Die durch VAPA erteilten technischen Vorgaben sind zu beachten.

4.8. Der Kunde erstellt vor der Übermittlung von Daten an einen von VAPA genutzten Amazon Advertising-Account von diesen Sicherungskopien. Im unwahrscheinlichen Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Amazon-Account übertragen.

4.9. Gegenüber VAPA verpflichtet sich der Kunde rechtzeitig alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen, die der Erfüllung dienlich sind. Eine Nichterbringung lässt den Anspruch auf die Leistung entfallen, In diesem Falle ist VAPA zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn zuvor eine Aufforderung zur Erbringung der erforderlichen Leistung gegenüber dem Kunden erfolgt ist.

5. Nutzungsrechte

5.1. Während der Laufzeit des gültigen Vertrags mit der VAPA stellt diese dem Kunden das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare dem jeweiligen Vertrag entsprechende Nutzungsrecht „online“ über das Internet zur Verfügung.

5.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Vervielfältigungsstücken der für den VAPA-Dienst erforderlichen VAPA-Software oder sonstiger Materialien. Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an den jeglichen Inhalten der VAPA-Dienste und insbesondere der hierfür eingesetzten VAPA-Software verbleiben bei VAPA.

5.3. Der Kunde berechtigt VAPA, zur Verfügung gestellte Inhalte für die Erstellung von Produktpräsentationen zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu ergänzen oder in anderer Weise abzuändern, insbesondere diese zu kombinieren. VAPA darf diese Rechte an Kooperationspartner und/oder Dritte zwecks Vertragserfüllung weiter lizenzieren oder übertragen.

5.4. Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass der Veröffentlichung und Weitergabe der Inhalte durch VAPA keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde garantiert, dass er an übermittelten Bildern und anderen urheberrechtlich geschützten Werken sämtliche, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich dem Recht zur Personenabbildung) verfügt, und erforderlichenfalls ein wirksamer Verzicht auf Nennung des Urhebers vorliegt. Der Kunde stellt VAPA auf erstes Anfordern von jeder Inanspruchnahme Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Verwendung der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte frei. Er ersetzt VAPA jeden dadurch entstehenden Schaden, insbesondere die Kosten nach RVG für eine Rechtsverteidigung. Im Falle einer wettbewerbs- und/oder urheberrechtlichen und/oder sonstigen Abmahnung auf Grundlage von Immaterialgüterrechten/Rechten zum Schutze geistigen Eigentums durch Dritte ist VAPA befugt, zweckdienliche Unterlassungserklärungen abzugeben und inkriminierte Inhalte, Präsentationen und/oder Links bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Angelegenheit zu sperren und/oder aus Portalen zu entfernen. Der Kunde ist verpflichtet die Kosten zu tragen, die VAPA durch Abmahnung und durch die Löschung entstehen. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses ersetzt der Kunde in diesem Fall auch den entgangenen Umsatz.

Unabhängig hiervon ist jede Partei berechtigt, im eigenen Namen geeignete rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die mit der anderen Partei abgestimmt werden. Falls eine Partei ein gerichtliches Verfahren anstrengt, ist die andere berechtigt aber nicht verpflichtet, sich hieran zu beteiligen, soweit nicht rechtliche schützenswerte Gründe dem Entgegenstehen.

6. Gewährleistung

6.1. Nur wenn der VAPA-Dienst nicht die vertragliche Beschaffenheit aufweist und dadurch der vertragsgemäße Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist, liegt ein Sachmangel vor. Außer Betracht bleibt eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit

6.2. Bei jedweden Problemen verpflichtet sich der Kunde VAPA sofort zu unterrichten.

6.3. Innerhalb einer angemessenen Frist wird sich VAPA um die Behebung der schriftlich durch den Kunden gemeldeten Probleme kümmern.

6.4. Nur nach einer angemessenen Frist, oder nach Fehlschlagen der Problembeseitigung, erhält der Kunde das Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

6.5. Das Recht auf Schadensersatz nach Ziffer 7. Sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt für den Kunden unberührt.

7. Haftung

7.1. VAPA haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

a)aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von VAPA oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;

c)die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von VAPA oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2. VAPA haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Lizenzgeber (VAPA) oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

7.3. Die verschuldensunabhängige Haftung von VAPA nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

7.4. VAPA haftet bei auf einfacher Fahrlässigkeit beruhendem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von VAPA zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

7.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von VAPA im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.6. Unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.7. Die Haftung von VAPA für erbrachte Leistungen innerhalb der kostenlosen Testphase richtet sich nach §§ 599, 600 BGB und nicht nach den zuvor aufgeführten Bestimmungen.

8. Vergütung und Abrechnung

8.1. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung der Parteien gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise von VAPA, abrufbar unter www.VAPA.ai.

8.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die monatliche Grundgebühren und die variable monatliche Vergütung nachträglich zum Ende des betreffenden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Beginnt oder endet der Vertrag nicht zum Beginn bzw. zum Ende eines Kalendermonats, ist die Grundgebühr und die variable Vergütung pro rata temporis zu zahlen. Für die Berechnung der variablen Vergütung werden nur Umsätze gezählt, die über VAPA angelegten und, im Falle von an VAPA übergebenen Kampagnen, von VAPA verwalteten Kampagnen, zugeordnet sind. Im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses hat VAPA weiterhin Anspruch auf die monatliche Grundgebühr und die variable Vergütung, unabhängig vom Status (VAPA-Dienst aktiviert oder deaktiviert) der von VAPA erstellen oder verwalteten Kampagnen, bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

8.3. Soweit nicht anders vereinbart, wird die von dem Kunden zu zahlende, variable Vergütung anhand der Daten berechnet, die die Amazon Advertising API an VAPA übermittelt. Geringfügige Abweichungen zu den Daten, die dem Kunden von Amazon angezeigt werden, sind möglich und liegen außerhalb des Einflussbereichs von VAPA. Maßgeblich sind insoweit die Daten, die von der Amazon Advertising API an VAPA übermittelt und in VAPA angezeigt werden.

8.4. Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese nicht bereits ausgewiesen ist.

8.5. Bei Verzug des Kunden ist VAPA berechtigt, den Zugang zum VAPA-Dienst zu sperren, bis sämtliche fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, vom Kunden ausgeglichen worden sind. Geldschulden sind während des Verzugs vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.

8.6. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von VAPA an Dritte abtreten.

9. Testphase; Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen

9.1. Eine kostenlose Testphase beginnt mit Vertragsabschluss und endet nach Ablauf von 30 Tagen, falls nicht ein abweichender Zeitraum vereinbart oder vorzeitig gekündigt wurde. Eine Kündigung kann vom Kunden innerhalb dieser Phase jederzeit ohne Fristeinhaltung erklärt werden. Während der Testphase erfolgt die Nutzung kostenlos. Nach Verstreichen der Testphase ist eine Weiternutzung des VAPA-Diensts nur durch Abschluss eines regulären, kostenpflichtigen Vertrags möglich.

9.2. Das Vertragsverhältnis über die entgeltliche Nutzung ist unbefristet. Das Vertragsverhältnis kann von einer der Parteien jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt wurde. Im Fall einer Kündigung kann VAPA nach freiem Ermessen den dann aktuellen Stand aller oder einzelner VAPA-Kampagnen archivieren und den ursprünglichen Stand der Kampagne(n) zum Zeitpunkt des Ablaufs der Testphase oder zum Kündigungszeitpunkt (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) wiederherstellen.

9.3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für den Kunden sowie die VAPA bestehen. Der Rückstand von mehr als zwei Monatsvergütungen stellt für VAPA einen solchen wichtigen Grund dar.

9.4. Den Zugang zu den VAPA-Diensten kann VAPA im Falle eines solchen wichtigen Grundes, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, sofort sperren. nach freiem Ermessen den dann aktuellen Stand aller oder einzelner VAPA-Kampagnen archivieren und den ursprünglichen Stand der Kampagne(n) zum Zeitpunkt des Ablaufs der Testphase oder zum Kündigungszeitpunkt (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) wiederherzustellen. In der Sperrung liegt zugleich die fristlose Kündigung.

9.5. Kündigungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Per E-Mail haben Kündigungen des Kunden an support@vapa.ai zu erfolgen.

9.6. Die in VAPA generierten Daten auf VAPA-Servern werden spätestens 120 Tage nach Kündigung durch VAPA gelöscht. Der Kunde hat nach Kündigung keinen Zugriff mehr auf seinen VAPA-Account.

10. Referenzbenennung

VAPA erhält das Recht, für eigene Zwecke zur internen und externen Unternehmenskommunikation (PR / IR), auf den Internet-Seiten, in Präsentationen, Flyern oder in Online, Print- und Hörfunkmedien sowie im Rahmen von externen Veranstaltungen, den Firmennamen und Firmenlogos des Kunden zu verwenden. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung und solcher Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.

11.2. Erfüllungsort ist Köln.

11.3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und VAPA Köln.

11.4. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags als Ganzem nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, durch die der angestrebte rechtliche und wirtschaftlicher Erfolg weitestgehend erreicht werden kann. Gleiches gilt für die Ausfüllung einer Lücke.

11.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ursprünglich in deutscher Sprache verfasst. Für die Auslegung der Bestimmungen ist auch im Fall einer Übersetzung in andere Sprachen immer die deutsche Fassung maßgeblich.

VAPA GmbH

Im MediaPark 5, 50670 Köln

Deutschland

Tel.: +49 (0) 221 9999 2727

Email: support@vapa.ai

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